Wort davor: Hauszehnt

Hauszeichen
vgl. Hausmarke.

Hauszeichen (I)
Erklärung: früher persönliche, später dinglich gewordene Hausmarke.

Hauszeichen (I 1)
Erklärung: insbesondere auch als Handzeichen verwendet.
vgl. Hausgemerk.

Hauszeichen (I 2)
Erklärung: insbesondere zur Bezeichnung des Eigentums, des Besitzes oder des Benutzungsrechtes (Vermögenszeichen).
Hauszeichen (II)
Erklärung: Hauszeichen im engeren Sinne, umfassend Hausbilder und Wirtshausschilder, ohne Zusammenhang mit einem Persönlichkeitszeichen.
vgl. Hausmarke.
Sachhinweis: Quellenmäßige Belege für diese Bedeutung liegen bisher nicht vor.

Wort danach: Hauszettel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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