Wort davor: Hauszehnt
Hauszeichen
vgl.
Hausmarke.
Hauszeichen (I)
Erklärung:
früher persönliche, später dinglich gewordene Hausmarke.
Hauszeichen (I 1)
Erklärung:
insbesondere auch als Handzeichen verwendet.
vgl.
Hausgemerk.
- Belegtext:
Hans Pipers hauszeichen
Datierung: 1610
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 465
- Belegtext:
wan die underschrift nur durch zwey buchstaben oder hauszeichen underzeichnet sind
Datierung: 1650
Fundstelle: GraubdnRQ. II 344
Hauszeichen (I 2)
Erklärung:
insbesondere zur Bezeichnung des Eigentums, des Besitzes oder des Benutzungsrechtes (Vermögenszeichen).
Hauszeichen (II)
Erklärung:
Hauszeichen im engeren Sinne, umfassend Hausbilder und Wirtshausschilder, ohne Zusammenhang mit einem Persönlichkeitszeichen.
vgl.
Hausmarke.
Sachhinweis:
Quellenmäßige Belege für diese Bedeutung liegen bisher nicht vor.
Wort danach: Hauszettel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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