Wort davor: Hauswirtschaftsverständige
hauswohnend
Erklärung:
in einem Hause (dauernd) wohnend, ansässig.
vgl.
hauswohnlich.
- Belegtext:
ist er anheimsch, vierzehen necht, ist er aber anderßwo hußwonende
Datierung: 1520
Fundstelle: FreiburgStR. I 13, 6
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
von allem vich, da ainer hauswonent ist und im die raid antrifft, es ziech darinn oder darauß, so ist er an demselben ort die kost schuldig
Datierung: 1583
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 213
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Wort danach: Hauswohnig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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