Wort davor: hauswirtlich
Hauswirtschaft
Erklärung:
Handhabung der Geschäfte eines Hauswirts.
- Belegtext:
und hat mancher armer ritterßman mer an varenden dann ligenden guetern, damit er sein haußwiertschaft eerlich underhalten
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 432
- Belegtext:
kein einkömling dieser stadt soll bei uns in eine wohnung eintreten und seine haußwirtschaft beginnen, also daß er mit kauffen, verkauffen, bierbrawen, handtwercke oder handtgewerbe
alhier bei uns sich genehren wolle, er thue denn mit begrüßung und zulaß eines erßaimen rahts
Datierung: 1599
Fundstelle: DirschauWillk. 31
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Wort danach: Hauswirtschaftspolizei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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