Wort davor: Hausweib
Hauswerbung
Erklärung:
Beziehen des neuen Hauses durch junge Eheleute und die Festlichkeit dabei.
- Belegtext:
wo ock nu jemandt den jungen eheluden to erstadunge des vnkostens edder hußweruinge etwas vorehren wolde
Datierung: 1570
Region/Autor/Textsorte:
Stralsund
Fundstelle: Schiller-Lübben II 343
Faksimile
- Belegtext:
daß wir ... in unserem guthe ... haußwerbung zu thun willens
Datierung: 1582
Fundstelle: Benno,Köslin 55
Wort danach: Hauswere
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten