Wort davor: Hauswart

Hauswärter
Erklärung: Hausverwalter.

Hauswärter (Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Verwahrer beschlagnahmten Hausrats.

Wort danach: Hauswecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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