Hauswärme, Hauswärmet, Hauswärmung
Erklärung:
Festlichkeit beim Einzug in ein neuerbautes Haus mit erstmaligem Anzünden des Herdfeuers.
vgl.
Hausrauch (II).
Wort danach: Hauswart
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten