Wort davor: Hausvögtin

Hausvolk

Hausvolk (I)
Erklärung: Hausinsassen, die zu einem Haushalte gehörigen Menschen einschließlich des Gesindes oder das Gesinde allein.

Hausvolk (II)
Erklärung: "die nicht-wehrhafte Bevölkerung eines Schlosses" SchweizId. I 803.
Hausvolk (III)
Erklärung: Landleute im Gegensatz zu Rittermäßigen.

Wort danach: Hausvorrat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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