Wort davor: Hausversorger

Hausvertrag
Erklärung: Vertrag zwischen Fürstenhäusern oder verschiedenen Linien eines Fürstenhauses, Erbrechtsfragen, Apanagen, Sekundogenituren und ähnliches betreffend.

Wort danach: Hausverwahrer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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