Wort davor: Hausumgeld
Hausung
Hausung (I)
Erklärung:
Unterkommen, Wohnen.
Hausung (I 1)
Erklärung:
ständiges Wohnen, Wohnsitz.
- Belegtext:
und sollent uns ouch husunge unde herberge geben ..., also lange als wyr leben
Datierung: 1336
Fundstelle: DOrdHessenUB. II nr. 632
- Belegtext:
dehain unser burger ald burgerin, die mit husung ie bî uns ist
Datierung: 1385
Fundstelle: SchaffhStB. 225
- Belegtext:
sunderliken endo we oene nene husinghe noch hech
Datierung: 1418
Fundstelle: HildeshUB. III 357
- Belegtext:
es sol niemantz ... auß- oder einziehen, er hab haussung oder er sei zu herberg
Datierung: 1450
Fundstelle: HohenfelsMO. 99
- Belegtext:
alle vnsers closters lüt ze Cûr ... wonend oder hûsung da habend
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Schweiz
Fundstelle: GrW. I 184
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Hausung (I 2)
Erklärung:
vorübergehendes Wohnen, Herberge.
- Belegtext:
hausung fremder leut. nicht länger als über nacht
Datierung: 1552
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 81
Hausung (II)
Erklärung:
die Wohnung oder das Wohnhaus selbst.
Hausung (III)
Erklärung:
Wohnungsrecht.
Wort danach: Hausungeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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