Wort davor: Hausumgeld

Hausung

Hausung (I)
Erklärung: Unterkommen, Wohnen.

Hausung (I 1)
Erklärung: ständiges Wohnen, Wohnsitz.

Hausung (I 2)
Erklärung: vorübergehendes Wohnen, Herberge.
Hausung (II)
Erklärung: die Wohnung oder das Wohnhaus selbst.
Hausung (III)
Erklärung: Wohnungsrecht.

Wort danach: Hausungeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten