Wort davor: Hausung

Hausungeld
Erklärung: Ungeld von dem für den Hausbedarf bestimmten steuerpflichtigen Getränk (Gegensatz Schenkeungeld).
vgl. Hausbrauch (I Spiegelstrich 1), Hausgebrauch (I), Hausumgeld.

Wort danach: Hausungrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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