Hausungeld
Erklärung:
Ungeld von dem für den Hausbedarf bestimmten steuerpflichtigen Getränk (Gegensatz Schenkeungeld).
vgl.
Hausbrauch (I Spiegelstrich 1),
Hausgebrauch (I),
Hausumgeld.
Wort danach: Hausungrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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