Wort davor: Haustürschwelle

Hausüberland, Hausüberlände
Erklärung: Grundstück, das zwar nicht zum Hausgrund gehört (ein eigenes Grundbuchblatt hat), aber von dem Hause, zu dem es gehört, nicht abgetrennt werden darf.
vgl. Hausgut (I).

Wort danach: Hausumgeld

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