Hausüberland, Hausüberlände
Erklärung:
Grundstück, das zwar nicht zum Hausgrund gehört (ein eigenes Grundbuchblatt hat), aber von dem Hause, zu dem es gehört, nicht abgetrennt werden darf.
vgl.
Hausgut (I).
Wort danach: Hausumgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten