Wort davor: Haustrauung

Haustrinken
Erklärung: leichtes Bier, das von den Landleuten steuerfrei für den Hausbedarf gebraut wird.
vgl. Hausbier (I), Hausbührige, Haustrunk.

Wort danach: Haustropfenschlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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