Haustrinken
Erklärung:
leichtes Bier, das von den Landleuten steuerfrei für den Hausbedarf gebraut wird.
vgl.
Hausbier (I),
Hausbührige,
Haustrunk.
Wort danach: Haustropfenschlag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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