Wort davor: Haustruchseß
Haustrunk
vgl.
Haustrinken.
Haustrunk (I)
Erklärung:
das für den täglichen häuslichen Trunk benötigte Getränk (leichtes Bier oder geringer Wein).
- Belegtext:
ihro majest. geruheten die bishero verschränkte einfuhr des landbieres zu der höheren drei stände ihren eigenen und der ihrigen benöthigten haustrunk hinwiederumb zu relaxieren
Datierung: 1708
Fundstelle: Peterka,Braug. 224
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 693
Haustrunk (II)
Erklärung:
das Recht, für den Hausbedarf leichtes Bier steuerfrei zu brauen.
- Belegtext:
ob und in wie fern den pfarrern, und andern kirchenbedienten, die accise- oder abschoßfreiheit, das recht zum haustrunke, und andere ... vorrechte zukommen, wird in den provinzialgesetzen näher bestimmt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 11 § 821
Wort danach: Haustruppe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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