Wort davor: Haustaufe
Hausteil
Hausteil (I)
Erklärung:
zu einem Hause gehöriges Landstück.
Hausteil (II)
Erklärung:
zu einem Hause gehöriger Genossenschaftsanteil.
- Belegtext:
huusdeel
Fundstelle: Berghaus I 741
- Belegtext:
hueszteyll
Fundstelle: ErlAtlRhProv. VI 291
[weitere Angaben: "Hausteil an Holzrecht"]
Wort danach: Hausten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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