Wort davor: Haustaufe

Hausteil

Hausteil (I)
Erklärung: zu einem Hause gehöriges Landstück.

Hausteil (II)
Erklärung: zu einem Hause gehöriger Genossenschaftsanteil.

Wort danach: Hausten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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