Wort davor: Haussuchete

Haussuchung

Haussuchung (I)
Erklärung: Hausfriedensbruch, Heimsuchung.
Haussuchung (II)
Erklärung: rechtlich erlaubte, später obrigkeitliche (gerichtliche) Durchsuchung eines Hauses.
Sachhinweis: v. Schwerin, Formen der Haussuchung in indogermanischen Rechten (Mannheim 1924).
Haussuchung (III)
Erklärung: insbesondere allgemein Durchforschung der Häuser nach Personen ohne Niederlassungsrecht.

Wort danach: Haust

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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