Wort davor: Hausstelle

Haussteuer
vgl. Hausgeld (III).

Haussteuer (I)
Erklärung: Beisteuer zur Begründung des ehelichen Haushalts.
Haussteuer (II)
Erklärung: Hilfe der Gemeindegenossen beim Neubau eines Hauses oder bei größeren Umbauten durch persönliche Arbeitsleistung und durch Beistellung von Lebensmitteln für die Arbeitenden.
Haussteuer (III)
Erklärung: was der Frau zum Zweck ihrer Ehe von den Ihrigen gegeben wird (soviel wie Heimsteuer, Aussteuer).
Haussteuer (IV)
Erklärung: was der Frau vom Mann zur Witwenversorgung gegeben wird.
Haussteuer (V)
Erklärung: Steuer von einem Haus.

Wort danach: Haussteueranschlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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