Haussprache
Erklärung:
Gericht westfälischer (zu einem Hof gehöriger) "Hausgenossen".
vgl.
Häuschensprache,
Hausgespräch,
Hofsprache (I).
Wort danach: Hausstaat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten