Wort davor: Hausspion

Haussprache
Erklärung: Gericht westfälischer (zu einem Hof gehöriger) "Hausgenossen".
vgl. Häuschensprache, Hausgespräch, Hofsprache (I).

Wort danach: Hausstaat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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