Wort davor: Haussitzende

(Haussitzenmeister)
Erklärung: jemand, der für die haussitzenden Armen Sorge trägt, Leister des Haussitzenhauses.
vgl. Almosenier.

Wort danach: Haussitzenvogt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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