Wort davor: Haussitze
haussitzend
haussitzend (I)
Erklärung:
mit einem Hause ansässig.
haussitzend (II)
Erklärung:
im selben Hause wohnend.
- Belegtext:
ock schall nemandt van der anze ... mit eyner unerlichen personen ... hussittende wesenn edder hus holden
Datierung: 1498
Fundstelle: HanseRez.3 IV 95
haussitzend (III)
Erklärung:
einer, der im Hause sitzt.
vgl.
Haussitze.
Wort danach: Haussitzende
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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