Wort davor: Häussel

Hausseligkeit
Erklärung: Bewirtung der Haus- und Feldnachbarn einer erkauften Liegenschaft.
vgl. Almeschtrinken.

Wort danach: Hausseligkeitenredemtionstaxe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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