Wort davor: Hausschuld

Hausschule

Hausschule (I)
Erklärung: im Hause privat gehaltene Schule.

Hausschule (II)
Erklärung: insbesondere eine Vorschule für Kinder von 4-6 Jahren, vom Präzeptor anfänglich in seiner Privatwohnung gehalten.

Wort danach: Hausschulmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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