Wort davor: Hausschoß
Hausschreiber
vgl.
Halbschreiber.
Hausschreiber (I)
Erklärung:
im Hause eines Bürgers.
- Belegtext:
su sind vor achte ader nun unde czwenzig jarn ungeverlich zweine husschribir zweier burger in der stadt Northusen geweset
Datierung: 1464
StolbergArch.Wernigerode
Hausschreiber (II)
Erklärung:
in Burg, Schloß, Amtshaus.
Hausschreiber (III)
Erklärung:
insb. in Zürich im Kauf- und Salzhaus.
Hausschreiber (IV)
Erklärung:
Zimmermaler.
Wort danach: Hausschuld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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