Wort davor: Hausschenke
Hausschilling
Hausschilling (I)
Erklärung:
Hauszins.
Hausschilling (II)
Erklärung:
Abgabe der Hausgenossen an Herrschaft und Gemeinde.
Hausschilling (III)
Erklärung:
Abgabe der Hausbesitzer an den Pfarrer.
- Belegtext:
den vierzeiten-(pfennig) vnd 39 ß jerlich hausschillinge
Datierung: 1581
Fundstelle: PrignitzVis. 234
Hausschilling (IV)
Erklärung:
Beitrag der Pfarrer zur Instandhaltung der Gebäude.
Wort danach: Hausschlächter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten