Wort davor: Hausschenke

Hausschilling

Hausschilling (I)
Erklärung: Hauszins.

Hausschilling (II)
Erklärung: Abgabe der Hausgenossen an Herrschaft und Gemeinde.
Hausschilling (III)
Erklärung: Abgabe der Hausbesitzer an den Pfarrer.
Hausschilling (IV)
Erklärung: Beitrag der Pfarrer zur Instandhaltung der Gebäude.

Wort danach: Hausschlächter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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