Wort davor: Hausschatz

Hausschenke

Hausschenke (I)
Erklärung: Hochzeitsgabe.

Hausschenke (II)
Erklärung: häusliches Trinkgelage.

Wort danach: Hausschilling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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