Wort davor: Hausraub

Hausrauch, Hausräuche

Hausrauch (I)
Erklärung: eigener Haushalt mit besonderer Feuerstatt.

Hausrauch (I 1)
Erklärung: allgemein.

Hausrauch (I 2)
Erklärung: als Grundlage von Rechten und Pflichten.
Hausrauch (II)
Erklärung: Fest beim Beziehen des Hauses.
vgl. Almeschtrinken, Hausbier (II), Hausseligkeit, Hauswärme.

Wort danach: 1hausrauchen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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