Wort davor: 1Hausrat
2Hausrat
Erklärung:
eine dem Hofrat angehörige Person, die nicht Ordinarihofrat ist.
- Belegtext:
unser haußräthe halben, derer wir an allen orten viel haben, die sollen ... nicht täglich, sondern allein zu zeiten, wan wir persönlich in hofrath gehen, mit uns, oder wan wir
sie ... in unsern geschäften ... schicken, darein gehen
Datierung: 1518
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 85
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1598
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl. 56r
Wort danach: hausrätlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten