Wort davor: 2Hauspacht

Hauspfennig

Hauspfennig (I)
Erklärung: Geschenk der Teilnehmer an Hochzeiten und Begräbnissen.

Hauspfennig (II)
Erklärung: Ablösungsbetrag für den kleinen Zehnten.
Hauspfennig (III)
Erklärung: Abgabe vom Hause an den Pfarrer.
Hauspfennig (IV)
Erklärung: sonstige Abgabe vom Haus.

Wort danach: Hauspfister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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