Wort davor: Hausnossenschaft
Hausnotdurft
Erklärung:
Hausbedarf an einem oder verschiedenen Gütern.
- Belegtext:
wer von den dienstleuten wissentlich kauft: schmalz, kaaß, vleisch, haar und ander solch haußnotturft, ... sollen der kaufer und verkaufer leib und guet verfallen sein
Datierung: 1478
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 30
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- Datierung: 1515?
Fundstelle: BeitrSteirG. 22 (1887) 89
- Belegtext:
soll zu zeiten des mißgewächs und teürung ... darein gesehen werden, darmit ain jeder nit mer dann wochenlich sein haußnotdurfft kauff
Fundstelle: TirolLO. 1532 VI 16
Volltext (und Faksimile)
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- Belegtext:
wo aber die unterthanen ... nicht eingezeint holtz hätten, ... denselben sol der bergrichter ... zu frongruben und hauß-nothdurfft ein außzeigen thun
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 103
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
damit der arme man gleichwol seine hausznotturfft bequemlich haben ... möge, so soll morgens die fahne auszgesteckt und umb 9 hora wiederumb eingenommen werden
Datierung: 1570
Fundstelle: InsterbUrk. 89
- Belegtext:
es mögen die underthanen ... alle grosse freye fliessende wasser ... zu jrer selbs haußnotturfft, und nit zuverkauffen, vischen
Fundstelle: TirolLO. 1573 IV 16
Volltext (und Faksimile)
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- Belegtext:
obwohl unsern ... würcklichen dienern, so güter auf dem lande haben, das was sie zu ihrer hausnothdurft für sie und die ihrigen bedürffen ..., des bruckgelds befreyt
Datierung: 1587
Fundstelle: CAustr. III 71
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 37
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- Belegtext:
darauf bedacht seyn, das solcher dreissigist, so ein ers. bürgerschaft von ihrer hausnothdurft muss geben, bei ihme wieder werde eingestellt
Datierung: 1600
Region/Autor/Textsorte:
Ödenburg
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 79
- Datierung: 1631
Fundstelle: Bohlen,Bohlen II 231
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- Belegtext:
und in genere aller beweglicher vorrath, so nicht zur handthierung oder wieder verkauff, sondern zur lebens- und haußnothdurfft angesehen und vorhanden ist
Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. VII § 2
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- Belegtext:
soll ... der außbleibende seine haußnothdurft holz gezimmend erbitten
Datierung: 1755
Fundstelle: SalzbWaldO. 125
Wort danach: hausnotdürftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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