Wort davor: Hausmiete
Hausmietsache
- Belegtext:
von dem bürgermeistergericht ... hierhin gehören besonders alle ... dienstbotensachen ..., alle hausmieth-sachen ... und alle streitsachen, die nicht über 20 rthlr. werth sich betragen
Datierung: 1790
Fundstelle: NeußWQ. 342
Wort danach: Hausmietungsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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