Hausmeisterschaft Erklärung:Recht des Stockerben am Stockhaus nach Prümer Recht.
Belegtext:
hätten ... die eltern ... den jungen eheleuten die haußmeisterschaft übertragen gehabt, so müssen diese ... vom stockhauße abweichen Datierung: 1785
Fundstelle:Kamptz,PreußProvR. III 501