Wort davor: Hausmeieramt

Hausmeister

Hausmeister (I)
Erklärung: Hausherr (I).

Hausmeister (II)
Erklärung: Hausverwalter.

Hausmeister (II 1)
Erklärung: allgemein.
Hausmeister (II 2)
Erklärung: insbesondere von Zunft- und Kaufhäusern.
Hausmeister (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: "ehemals Titel der Vorsteher der 3 Gesellschaften Kleinbasels" SchweizId. IV 517.

Hausmeister (II 3)
Erklärung: von Zuchthäusern und Armenanstalten.
Hausmeister (III)
Erklärung: herrschaftlicher oder öffentlicher Beamter.

Wort danach: Hausmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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