Wort davor: Hausmannsstand

Hausmarke, Hausmerk
Erklärung: bestimmtes Zeichen für Haus und Hofstelle, das sich auch beim Wechsel des Besitzers nicht ändert.
vgl. 1Handgemahl (II), Hausgemerk, Hauszeichen.

Wort danach: Hausmarschall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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