Wort davor: Hausmannsstand
Hausmarke, Hausmerk
Erklärung:
bestimmtes Zeichen für Haus und Hofstelle, das sich auch beim Wechsel des Besitzers nicht ändert.
vgl.
1Handgemahl (II),
Hausgemerk,
Hauszeichen.
- Belegtext:
alle brand-geweer ... moet van stuc tot stuc bescheydelic gemerct wezen ... van de burgeren ende innewoonderen, mit 'tbonmerc daer zi onder zitten, mits-gaders mit eens yegelic huys-merc
Fundstelle: LeidenK. 1583 Art. 46
- Belegtext:
soll ein jedes stück ... von dem meister, der es machet, mit seinem hausmark gezeichnet werden
Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. I 7, 5
- Belegtext:
mit iren gewonlichen petschaften besiegelt, eigenen henden unterschrieben und hausmerken bezeichnet
Datierung: 1608
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 436
- Belegtext:
unser gewohnliche haußmarckhen hierunder gezogen haben
Datierung: 1648
Fundstelle: VorarlbAgrU. 222
- Belegtext:
dises zu unterschreiben ein ider mit seiner hausmarch
Datierung: 1690
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. III 177
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann selbige schreibens unerfahren, mit dem hauß-merck bekräfftiget werde
Datierung: 1713
Fundstelle: TrierLR. I § 10
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- Belegtext:
myn egen handt vnde hussmarck
Fundstelle: Johansen,NordfriesSpr. 122
- Belegtext:
haben wir ... einem jeden des dorffes einwohner mit eigener handt unter zu schreiben und ihre gewöhnlihe hauß-marckte zu unterzeichnen befohlen
Fundstelle: ZMarienwerder 49 (1911) 64
- Fundstelle: Meyer,Handelsmarke 32
- Fundstelle: SchleswHWB. II 964
- Fundstelle: Schwerin,RArchäol. 49f.
- Fundstelle: ZRG.2 Germ. 24 (1903) 403
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Hausmarschall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten