Wort davor: Hauslotung
Hauslußt
Erklärung:
durchs Los zugefallener Teil der Gemeindeallmende.
- Belegtext:
"diese Ackerallmende nannte man die 'hauslust', d.h. Ackeranteil der Häuser"
Datierung: 1510
Region/Autor/Textsorte:
Preßburg
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 39 (1918) 70
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
ihr forster sollt vleissig achtung auff den walt haben ... dieselben pfenden, dessgleichen wann ihr holztragerin in hauslüsten ergreifft
Datierung: 1601
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 83
Wort danach: Hausmalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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