Wort davor: Häusling
Häuslingsdienstgeld
Erklärung:
Abgabe.
- Belegtext:
von dem einwohner eines solchen nebenhauses sich einen gewisen grundzins, haeuslingsdienstgeld oder dergl. andere praestanda auszudingen
Datierung: 1767
Fundstelle: Hesse,AgrVerh. 208
- Belegtext:
[neben einem Feldzehnten ... waren zu leisten als eigentliche Lasten des gutsherrlichen Verbandes:] ... an häuslingsdienstgeldt, wenn ein häußling gehalten, für jeden männlichen 1 rthlr., 3 ggr.
Datierung: 1800
Fundstelle: Ehlert,Amelinghausen 25
- Belegtext:
die jedesmahlige häuszlinge zu Neuenwalde, sind pro Ostern jeden jahres 32 sch. häußlings dienstgeld dem kloster zu erlegen schuldig
Fundstelle: NeuenwaldeUB. 344
Wort danach: Häuslingsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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