Wort davor: Häusli
häuslich
häuslich (I)
Erklärung:
hausangesessen.
- Belegtext:
es soll ... der richter ... den burgern, die heysslichen dasitzend in einer meil wegs vmb die stadt von ihren geltern pfanndt antwurtten
Datierung: 1273/1587
Fundstelle: NeustadtDonau 57
Faksimile
- Belegtext:
das chain ofner schreiber oder noder, der da nicht aus der stat oder gepiet zu Tr. purtig oder hauslich da ist gesessen, sol noch mag schreiben die werich
Datierung: 1338
Fundstelle: Tomaschek,Trient 192
- Belegtext:
das kain ... ambtman, virtzdomb, richter ... nieman ... der hausleich zu dem rechten gesessen ist, nicht benotten ... sullen on recht
Datierung: 1358
Fundstelle: BairFreibf. 22
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
wer nit heüßlich bei uns in dem markt sitzt, der soll nit mit uns handlen
Datierung: 1430
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 757
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ettlich ... derselben ... erung ... mainen zu haben ... die noch nit hewslich vnd in eelichem wesen sitzzen
Datierung: 1446
Fundstelle: Indersdorf I 286 (nr. 716)
Faksimile
- Belegtext:
alle die sollen kumben zu dem paanthäding, die heißlich unter meinem herrn gesessen sein
Datierung: 1469
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 97
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so zwei menschen sich ... ehelichen vermählen, sich in ... unßerer statt niederthun und häußlichen seczen
Datierung: 1560
Fundstelle: Hilsbach 464
Faksimile
- Belegtext:
ein jeder bürger, so allhie häusslich gesessen mit seinen harnisch, gewehr und nothdürfftiger rüstung
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 40
- Belegtext:
die sich durch solch kauffen in unser chur- und fürstenthumb häusslich zu begeben willens
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 231
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
bei dem täding sollen all die im markt, in den ämbtern ... heischlich sitzen und wonhaft sein
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 726
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
diejenige, so zu M. bawen und sich häußlich nidersetzen wollen
Datierung: 1607
Fundstelle: MannhGBl. 2 (1901) 126
- Belegtext:
er sei burger und mit aignem rugken alhie heußlich geseßen
Datierung: 1615
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 350
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
diejenigen, so in e.f.g. land und landgericht heislich sitzen und wonen
Datierung: 1642
Fundstelle: Strnadt,Grenzbeschr. 658
- Belegtext:
niemanden soll im markt G. ainiges gewerb ... zu treiben macht haben, er seie dan häußlich ankauft in den markt
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 768
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
soll sich kein unterthane unterstehen ... unter ein oder andern benachbarten herrschaft häuslich oder müttungsweise einzulaßen
Datierung: 1700
Fundstelle: Schlesinger,Weist. I 186
häuslich (II)
Erklärung:
ansässig, mit Haushalt oder in einem Haushalt wohnend (von häuslich (I) nicht scharf zu scheiden).
- Belegtext:
allerlei lute ... die da habelichen sesßhafftig und wonhafftig zu W. sitzen und huselichen daselbs wonen wollen
Datierung: 1404
Fundstelle: Weinheim 389
Faksimile
- Belegtext:
an den steten und in den gerichten, dorinnen dann solich person heuslich wonhaft wern
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BambEchtb. 61
- Belegtext:
wo zwo personen, man und frau ... eelich und heuslich bei einander wonen
Datierung: 1500
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 195
Faksimile
- Belegtext:
dem fronpotten beuelhen das er solhen verkündbrief in der pfarrkirch darinn der beclagt heüsennlich wonet ... vor der kirchmenig offenlich verlesen ... lassen
Datierung: 1520
Fundstelle: BairGO. Tit. 2, 3
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
welhe auß ... unser stat Dhurn ziehen und in andere herschafft ... sich heußlich und wesenlich niderschlagen wollen
Datierung: 1527
Fundstelle: Walldürn 275
Faksimile
- Belegtext:
die, so sich aldo mit bergwergs erbauung heuslichen wesenlich niderthuen, allerlei hantwerg treiben
Datierung: 1529
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 9
- Belegtext:
wer in die ... hofmarck häuslich zeucht, der soll der hofmarcksherschaft ... geben zwelf pfening
Datierung: 1554
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: GrW. III 641
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann ein aussländischer sich in der statt W. verheürathet und daselbsten sich hausslichen niederzulassen willens
Datierung: 1557
Fundstelle: Wiesloch 715
Faksimile
- Belegtext:
sol ... richter und rath ... kainen zu purger oder underthanen an- und aufzunemben macht haben sich heüßlich im markt nider zu thuen
Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 52
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
die burger und andere, so heüßlich alda wohnen
Datierung: 1640
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 1083
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wan ein burgersohn kein burgerstochter ... heurath und sich heislich einlasset, solle welche person so kein burgerskind ... für das burgerrecht 5 gulden erstatten
Datierung: 1666
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 103
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
das kind hat keine klage wider seine eltern auf verschaffung einer häuslichen niederlassung, sey es durch heyrath, oder auf andere weise
Fundstelle: BadLR. 1809 Satz 204
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
häuslich (III)
Erklärung:
in Formeln.
vgl.
baulich (III),
haushäblich.
häuslich (IV)
Erklärung:
auf das Haus oder den Haushalt bezüglich.
häuslich (IV 1)
Erklärung:
mit Bezug auf das Hauswesen.
vgl.
Hauswesen.
häuslich (IV 2)
Erklärung:
Verschiedenes.
häuslich (IV 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
vom peculium.
häuslich (V)
Erklärung:
sparsam.
- Belegtext:
dieweilen ... streitigkeiten erwachsen, daß etwan haußliche elteren wegen ihren unhaußlichen kinderen, so sich in schulden verstekt, sind angeforderet worden
Fundstelle: AppenzLB. 1733 S. 64
Wort danach: Hauslieferung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten