Wort davor: Hausleinwand

Häusler

Häusler (I)
Erklärung: Dorfbewohner, der ein Haus ohne oder mit nur wenig Feld besitzt.
vgl. Büdner, Gärtner (I), Hüttner, Kossat (I), Seldner.

Häusler (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere in Preußen: Instmann, der ein Haus besitzt, ohne daß ihm der Grund gehört.
vgl. Instmann.
Häusler (II)
Erklärung: der bei einem anderen zur Miete wohnt.

Wort danach: Häuslereid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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