Wort davor: Hausleihe
Häuslein
Häuslein (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
was ußgemaicht und bereit daz zollehues uff der brugken zu L. und das hueseln darane, daruff eine iderman mache gane
Datierung: 1497
Fundstelle: LimbChr. 116
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- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
[im 16. Jahrhundert wurde der Ausruferplatz von der Münsterkanzel auf das] cäntzele bey dem münster, auch heußlin [genannt, verlegt]
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 29
Häuslein (II)
Erklärung:
Häuslerwohnung.
- Belegtext:
von schaafen [soll] ein hoff nicht mehr [halten] alß 24, ein guth 12 undt ein häußlein 6 stück
Datierung: 1698
Fundstelle: ErmreuthGemO. 99
Häuslein (III)
Erklärung:
als Wohnung für ausgediente Pfarrer.
- Belegtext:
[neben jeder Pfarre soll] ein zimlich häusslein [für] die alten verlebten pfarrer [gebaut werden]
Datierung: 1575
Fundstelle: DZKirchR. 20 (1910) 397
Häuslein (IV)
Erklärung:
von außen einsehbarer Haftraum.
vgl.
Narrenhaus (I).
- Belegtext:
[Trunkenbolde] sollen ... zu ainem offnen schauspill ... in dass derwegen sonderbar zuberaitet und gemacht heusslin in der metzg gelegt ... werden
Datierung: 1553
Fundstelle: ÜberlingenStR. 425
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- Datierung: 1623
Fundstelle: SchweizArchVk. 46 (1950) 58
Wort danach: Häusleingeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten