Wort davor: Hausleihe

Häuslein

Häuslein (I)
Erklärung: allgemein.

Häuslein (II)
Erklärung: Häuslerwohnung.
Häuslein (III)
Erklärung: als Wohnung für ausgediente Pfarrer.
Häuslein (IV)
Erklärung: von außen einsehbarer Haftraum.
vgl. Narrenhaus (I).

Wort danach: Häusleingeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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