Wort davor: Hauskerl

Hauskind

Hauskind (I)
Erklärung: Kind, das noch unter elterlicher Gewalt steht.

Hauskind (II)
Erklärung: Kind, das leibeigen geboren wurde.

Wort danach: Hauskleinod

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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