Wort davor: Hauskabelung
Hauskammer
Erklärung:
landesfürstliche Behörde zur Verwaltung der landesfürstlichen Haushabungen.
- Belegtext:
wann er die berurt orgl zu Y. ausgemacht hat, söllen unser verweser und handler unser hawskamer sich mit im darumb vertragen
Datierung: 1498
Fundstelle: JbKunsthistKaiserh. 2 (1884) 8
- Belegtext:
haben wir hiemit gesetzt ... ein haußcammer ... die sollen alles das, so vnser gepey, geschütz ... vnd ander haußhabungen antrifft, handeln vnd außrichten
Datierung: 1501
Fundstelle: KärntLHdf. 45
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
als offt ime ain hundt zupracht ... wirdet, sol er alweg von ainem drey kreutzer geben und dasselb gelt von unnser hawscamer zu J. wiederumb emphahen
Datierung: 1503
Fundstelle: Wopfner,Almendregal 135
Wort danach: Hauskammeramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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