Wort davor: Hausierungspaß
Hausierzettel
Erklärung:
Urkunde über die amtliche Genehmigung zum Hausieren.
vgl.
Hausierschein.
- Belegtext:
die hausir-zettel ... nicht länger als auf etliche tage ertheilet werden
Datierung: 1734
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1256
Faksimile
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- Belegtext:
dagegen werden die von den ... landgerichten ertheilten hausirzettel oder lizenzbriefe aufgehoben
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ÖstVerordn. I 283
- Belegtext:
fremde händler ... haben sich ... bey der bürgermeisterey ... zu melden ... und hier die nöthigen hausierzeddel zu lösen
Fundstelle: SWendelAmtsbl. 1817 S. 184
Wort danach: Häusig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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