Wort davor: Hausiergeld
Hausierhandel
- Belegtext:
daß diese proben [Weins] nicht zum vorwand eines unzulässigen hausirhandels dienen
Datierung: 1797
Fundstelle: Rabe,PreußG. IV 11
Wort danach: Hausierpaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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