Wort davor: Hausiererwarenhandel
Hausiergeld
Erklärung:
"von den Krämern zu entrichtende Abgabe" SchweizId. II 251.
- Belegtext:
anno 1629 auf den landtag nach K., da den burgermeistern das hausiergeld zugestanden worden
Fundstelle: ArchOFrk. 16, 3 (1886) 217
- Belegtext:
die hausirzettel, welche alle tage mit erlegung 15 kr. hausirgelde zum zol-amte zu loesen sind
Datierung: 1734
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1256
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Wort danach: Hausierhandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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