Wort davor: Hausherdstatt

Hausherr

Hausherr (I)
Erklärung: Herr des Hauses, Familienoberhaupt.

Hausherr (II)
Erklärung: Hausbesitzer.
Hausherr (III)
Erklärung: insbesondere Schloßherr.
Hausherr (IV)
Erklärung: Hausverwalter, insbesondere Verwalter eines (städtischen) Kaufhauses.
vgl. Hausherrengeschäft.
Hausherr (V)
Erklärung: Kirchenheiliger.

Wort danach: Hausherrenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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