Wort davor: haushalten
Haushälter
Haushälter (I)
Erklärung:
wer einem Hauswesen vorsteht.
Haushälter (I 1)
Erklärung:
in erster Linie einem fremden.
- Belegtext:
wenn er [der Marschall] von unß ein bevelch empfienge, der unser hof- hauß- und rayßordnung etwas widerwertig, das soll er einem ... haushalter ... anzaigen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Strobl,Obersthofm. 127
- Belegtext:
daz in der gemain [der Wiedertäufer] nit ein jeder selbst hausshalter oder secklmaister sein soll, sondern ... der, so von der gemain dazue verordnet ist, oder erwelt
Datierung: 1529
Fundstelle: FRAustr. 43 S. 88
- Belegtext:
eines haushalters ampt, wie derselbe sol geschickt sein
Datierung: 1530
Fundstelle: Lamprecht,WL. III 314
- Belegtext:
es hatte aber derselbige haushelder solchs vmbracht, die erbregister vnd lehenbucher aber wollt er gerne von sich reichen
Datierung: 1537
Fundstelle: MittOsterland 2 (1845/48) 173
- Belegtext:
ein ieder bestandman soll das bestandguet bona fide und wie einem vleißigen getreuen haußhalter gebüert gebrauchen und inhaben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 5 § 14
Haushälter (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
auch wer mit der Aufsicht über wirtschaftlich gefährdete Haushaltungen betraut ist.
- Belegtext:
solle ... widerumb acht haußhalter geordnet sein ... und die söllend jerlich die jenigen, so sie notwendig sein finden, zur rechnung zu halten ... und dero sach für ein ehrsam gricht langen zu laßen, söllend sie es mögen thun
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: SaanenLschStat. 470
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Haushälter (I 2)
Erklärung:
dem eigenen Hauswesen.
Haushälter (II)
Erklärung:
übertragen für einen Kirchenheiligen.
- Belegtext:
des heiligs s.N. als patronen und haushalter dieser kirchen
Datierung: 1657
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 197
Wort danach: Haushälterin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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