Wort davor: haushalten

Haushälter

Haushälter (I)
Erklärung: wer einem Hauswesen vorsteht.

Haushälter (I 1)
Erklärung: in erster Linie einem fremden.
Haushälter (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch wer mit der Aufsicht über wirtschaftlich gefährdete Haushaltungen betraut ist.
Haushälter (I 2)
Erklärung: dem eigenen Hauswesen.
Haushälter (II)
Erklärung: übertragen für einen Kirchenheiligen.

Wort danach: Haushälterin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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