Wort davor: Haushalten
haushalten
Erklärung:
(ein privates oder öffentliches Hauswesen) bewirtschaften.
- Belegtext:
unser mitthumheren die nicht hie zu O. in der selben frist wonhafftig sein ader hues halten
Datierung: 1398
Fundstelle: MWirzib. VIII 588
- Belegtext:
ist ... ein man in zweyung mit seiner wirtin, vnnd das sie von einander sein vnnd haus mit einannder nit hallten, vnnd bey einander nit wonen
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: BambStR. 68
- Belegtext:
man gibt ider jungfern so huiss haldet ein schepfel salts
Datierung: um 1490
Fundstelle: CTradWestf. I 182
- Belegtext:
schall nemandt ... mit eyner unerliken personen ... hussittende wesenn edder hus holden
Datierung: 1498
Fundstelle: HanseRez.3 IV 95
- Belegtext:
wo ain vatter, der kind hette, by leben siner husfrowen oder nach irem abgang übel hus hielte
Datierung: um 1500
Fundstelle: RottweilStR. Art. 370
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- Belegtext:
sunder sittest in einem andern guden rechte to huse unde hove, dar du hus hölst, so bindet die de vörladinge nicht
Datierung: 1533
Fundstelle: Bunge,Rbb. 193
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- Belegtext:
wann es sich begeben wurde, dass ehemenschen bey einanderen so ungeschicktlich haus hielten
Datierung: 1533
Fundstelle: GraubdnRQ. III 296
- Belegtext:
wie darmit [mit dem Geld] durch die officier hausgehalten
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. 331
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
[der Amtsvorsteher muß] sehen, wie sie [die Beamten] haushalten
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 11
- Belegtext:
das der zinsverköuffer ... jmmassen liederlich huss hielte
Datierung: 1628
Fundstelle: BernMand. XVII 17, 13
- Belegtext:
[Eid der preußischen Oberräte:] getreulich raten und haushalten
Datierung: 1697
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 32
Wort danach: Haushälter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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