Wort davor: Haushaber
haushäbig
Erklärung:
hausbesitzend, ansässig.
- Belegtext:
sol er [der Vogt] dar umb von inen nüt vorderen noch muoten ... den von ie dem wirt, der hushebig ist, ein viertel haber
Datierung: 14. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: GrW. IV 378
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- Belegtext:
mit einem besundern capplan besetz ist, der da ze R. husshaebig wonhafft sy
Datierung: 1470
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 24 (1869) 339
- Belegtext:
soll hinfuehro es einen haushaebigen burger ... gestattet werden, sich ausserhalb der stadt an andern orten wohnend aufzuhalten
Datierung: 1650
Fundstelle: NördlingenStat. 211
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- Belegtext:
wäre, dass er bey uns haushäbig sässe, darum sitzt er steur und bruck frey
Fundstelle: ZRG. 3 (1864) 159
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 669
- Fundstelle: SchwäbWB. III 1282
Wort danach: haushäblich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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