Wort davor: Hausgulden

Hausgut

Hausgut (I)
Erklärung: mit einem Haus unabtrennbar verbundenes Grundstück.
vgl. Hausgrund, Hausüberland.

Hausgut (II)
Erklärung: Haus- und Viehbestand.
Hausgut (III)
Erklärung: für den Hausbedarf gemahlenes Getreide.

Wort danach: 1Haushabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten