Wort davor: Hausgrundherr
Hausgrundzins
- Belegtext:
da ich belegen kann, daß von gedachter summe 31 fl. hausgrundzinnß würklich bezahlt und abgetragen worden
Fundstelle: Kriegk,Goethe 466
Wort danach: Hausgulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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