Hausgrund
Erklärung:
unabtrennbares Grundstück, das mit dem Hause auf dem nämlichen, unabgeteilten Grundbuchblatt steht.
vgl.
Hausgut (I),
Hausüberland.
Wort danach: Hausgrundgesetz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten