Wort davor: Hausgewalt
Hausgewalttat
- Belegtext:
haubt- und ambtleute sollen allen hausgewalttaten steuern und den thäter nicht verschonen
Datierung: 1532
Fundstelle: Wutke,SchlesBergb. II 19
Wort danach: Hausgewehr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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